16. Juli 2026 · 13 Minuten Lesezeit
Hornissennest am Balkon: Wer entscheidet und wer zahlt im Haus
Hornissennest am Balkon einer Wohnanlage: Rolle des Verwalters, Kostenverteilung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum, Soforteinsatz ohne Beschluss.

Ein Hornissennest im sechsten Stock: das Szenario, das eine Eigentümergemeinschaft lähmt
Die Szene wiederholt sich jeden Sommer zwischen Monte-Carlo und Beausoleil. Ein Bewohner meldet dem Concierge auffällig große Insekten, die entlang der Balustrade hin- und herfliegen. Unter der Platte des darüberliegenden Balkons, halb verborgen hinter einem Markisenkasten, wächst Tag für Tag eine Kugel aus papierartigem Material. Innerhalb weniger Wochen wird aus einem Hornissennest von der Größe einer Melone ein Gebilde von der Größe eines Wasserballs, das mehrere tausend Tiere beherbergt — mit einem Flugkorridor, der die benachbarten Terrassen durchquert.
Dann beginnt ein Dialog, den jeder Hausverwalter auswendig kennt. Der Eigentümer des Balkons argumentiert, das Nest hänge an der Fassade und sei daher Sache des Gebäudes. Der Verwaltungsbeirat entgegnet, der Balkon sei Sondereigentum. Der Bewohner darüber weigert sich, die Fensterläden zu öffnen. Während alle in der Gemeinschaftsordnung blättern, wächst die Kolonie weiter, die Arbeiterinnen werden zunehmend wehrhaft, und das Risiko mehrfacher Stiche steigt für sämtliche Bewohner, vom Erdgeschoss bis zu den oberen Etagen.
Diese Blockade ist kein Schicksal. Die Frage, wer entscheidet und wer zahlt, folgt einer klaren Logik, sobald drei Dinge geklärt sind: die vorhandene Art, der genaue Verankerungspunkt des Nests und der Grad der gesundheitlichen Dringlichkeit. Dieser Beitrag beschreibt die Vorgehensweise für einen Verwalter oder Verwaltungsbeirat, der mit einem Hornissennest an einem Balkon, einer Loggia oder einer Fassade konfrontiert ist — mit den Erfahrungen aus unseren Einsätzen in Wohngebäuden des Fürstentums und der Nachbargemeinden, von Fontvieille bis Roquebrune-Cap-Martin.
*Vespa velutina* oder *Vespa crabro*: erst bestimmen, dann entscheiden
Jede Managemententscheidung beginnt mit einer korrekten Artbestimmung, denn die beiden an der Riviera vorkommenden Hornissenarten unterscheiden sich in Verhalten, Risikoniveau und bevorzugten Nistplätzen erheblich.
Die Asiatische Hornisse: Fassadenbesiedlerin im vollen Licht
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) erkennt man an ihrer dunklen Grundfärbung, dem breiten orangefarbenen Ring auf dem Hinterleib und den gelben Beinen. In den 2010er-Jahren an der Mittelmeerküste angekommen, hat sie sich hervorragend an dichte Bebauung angepasst: Ihr Sekundärnest baut sie bevorzugt in der Höhe und im vollen Licht — unter einer Balkonplatte, an einem Gesims, in einem Markisenkasten oder hinter einem selten bewegten Pflanzkübel. Ihr gefährlichster Zug ist die kollektive Verteidigung: Nimmt eine Arbeiterin eine Erschütterung oder eine Silhouette wenige Meter vom Nest entfernt wahr, setzt sie ein Alarmpheromon frei, das binnen Sekunden Dutzende Artgenossinnen mobilisiert. Schwarmangriffe mit mehrfachen Stichen gehen fast immer auf diese Art zurück. Bemerkenswert außerdem: Vespa velutina kann einen Eindringling über mehrere Dutzend Meter verfolgen — jeder Laienversuch vom Nachbarbalkon aus verbietet sich damit von selbst.
Die Europäische Hornisse: unauffällig, aber im Altbau präsent
Die Europäische Hornisse (Vespa crabro), größer und rötlich-gelb gefärbt, bevorzugt die Dunkelheit: stillgelegte Kaminzüge, Dachböden, alte Rollladenkästen, gemeinsame Versorgungsschächte. Im Flug ist sie deutlich weniger aggressiv und greift nur bei direkter Störung des Nests massiv an. Ihre dämmerungs- und nachtaktive Lebensweise — sie wird von beleuchteten Fenstern angezogen — beunruhigt die Bewohner häufig, doch das objektive Risiko ist geringer. Die Unterscheidung ist keine akademische Übung: Sie bestimmt den Dringlichkeitsgrad, den einzurichtenden Sicherheitsbereich und die Neutralisierungstechnik. Zweifel an der Bestimmung klärt ein einfaches Teleobjektiv-Foto, das an den Fachbetrieb geschickt wird — niemals die Annäherung an das Nest. Zur Einordnung: Ein Nest der gewöhnlichen Wespe, kleiner und oft mit sichtbaren Waben, verlangt ein anderes und in der Regel einfacheres Protokoll.
Privater Balkon, gemeinschaftliche Fassade: warum die rechtliche Grenze unscharf ist
Der Kern des Streits liegt in einer architektonischen Realität: Ein Balkon ist nie vollständig privat. In nahezu allen Gemeinschaftsordnungen ist die Nutzung des Balkons privat — der Eigentümer hat den ausschließlichen Gebrauch —, doch die tragende Struktur gehört zum Gemeinschaftseigentum: die Platte, die Konsolen, die im Mauerwerk verankerten Geländer und vor allem die Fassade, an der all das hängt.
Ein Hornissennest liegt jedoch nicht wie ein Blumentopf „auf" einem Balkon. Es verankert sich fast immer an einem Bauteil: an der Unterseite der darüberliegenden Platte, an der Plattenkante, am Gesims, an der Blende einer fest eingebauten Markise, an einem Regenfallrohr oder in einem gemeinsamen Versorgungsschacht, der mehrere Ebenen erschließt. In den Altbauten des Viertels La Condamine oder von Monte-Carlo vervielfachen Zierprofile und Fassadennischen diese Verankerungspunkte im Grenzbereich zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.
In der Praxis treten drei Konstellationen auf:
- Nest an einem gemeinschaftlichen Bauteil (Plattenunterseite, Fassade, Gesims, Versorgungsschacht): Die Entfernung ist Sache der Gemeinschaft, auch wenn der Zugang über einen privaten Balkon erfolgt.
- Nest an einem rein privaten Element (Terrassenmöbel, mobiler Pflanzkübel, vom Eigentümer nachgerüstete Pergola): Die Kosten trägt grundsätzlich der Nutzer der Einheit.
- Mischfälle — die häufigste Konstellation —, bei denen die Verankerung gemeinschaftlich, Ursache oder Zugang aber privat ist: Über die Verteilung lässt sich reden, sie darf den Einsatz jedoch niemals verzögern.
Die goldene Regel, die wir Verwaltern immer wieder mitgeben: erst sichern, dann zuordnen. Eine Debatte über Kostenanteile ist keinen Krankenhausaufenthalt wert.
Wer entscheidet: die Verantwortung des Verwalters angesichts schwerer Stichrisiken
Der Verwalter ist für die Erhaltung des Gebäudes und die Sicherheit der Bewohner in den Gemeinschaftsbereichen verantwortlich. Ein aktives Hornissennest in unmittelbarer Nähe von Verkehrsflächen — angrenzende Balkone, Laubengänge, Gemeinschaftsterrasse, Lieferanteneingang — stellt eine eindeutige Gefahr dar: Hornissenstiche, zumal mehrfache, können schwere allergische Reaktionen bis hin zum anaphylaktischen Schock auslösen. Bei einem sensibilisierten Bewohner genügt ein einziger Stich für einen lebensbedrohlichen Notfall.
Angesichts dieses Risikos setzt sich der Verwalter bei Untätigkeit einem doppelten Vorwurf aus: einen Mangel am Gemeinschaftseigentum nicht behoben und einen vorhersehbaren Personenschaden trotz Warnung nicht verhindert zu haben. Die Meldung eines Bewohners, des Concierge oder eines an der Fassade tätigen Unternehmens muss daher innerhalb von 24 bis 48 Stunden eine dokumentierte Reaktion auslösen: Eingangsbestätigung der Meldung, Beauftragung einer fachlichen Diagnose, sofortige Sicherungsmaßnahmen.
Diese Sicherungsmaßnahmen kosten nichts und ändern alles: den betroffenen Balkon im Einvernehmen mit dem Bewohner vorübergehend sperren, die Überflugzone am Boden abschranken, wenn das Nest über einem Hof oder Weg liegt, alle Bewohner durch einen sachlichen Aushang im Eingangsbereich informieren und alles im Journal des Concierge festhalten. Die ersten Reflexe beim Auftreten aggressiv fliegender Hautflügler beschreiben wir in unserem Leitfaden Was tun im Notfall bei einem Wespen- oder Hornissenproblem.
Dringlichkeitseinberufung oder Beschluss der Eigentümerversammlung: was die Praxis verlangt
Der Reflex vieler Verwaltungsbeiräte — „wir setzen die Frage auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung" — ist genau das, was es zu vermeiden gilt. Eine im Juli entdeckte Kolonie von Vespa velutina zählt einige hundert Tiere; dieselbe Kolonie im September zählt mehrere tausend, mit einem Nest von doppeltem Volumen und deutlich wehrhafteren Arbeiterinnen. Auf eine Herbstversammlung zu warten heißt, Risiko und Einsatzkosten zu vervielfachen.
Die Managementdoktrin ist einfach. Die Beseitigung eines Hornissennests, das Menschen gefährdet, ist keine beschlusspflichtige Verbesserungsmaßnahme, sondern eine dringliche Sicherungsmaßnahme, die der Verwalter aus eigener Initiative einleiten kann und muss — mit anschließender Rechenschaft. Die im Fürstentum bewährte Praxis sieht so aus:
- Tag null: Meldung protokolliert, Fotos aus der Distanz, Anruf beim Fachbetrieb zur Diagnose.
- Tag 1: Angebot für den Einsatz, schriftliche Information des Beiratsvorsitzenden, Entscheidung des Verwalters im Rahmen dringlicher Maßnahmen.
- Tag 1 bis 3: Neutralisierung des Nests, vorzugsweise im Nachtfenster oder in der Morgendämmerung.
- Nächste Versammlung: Genehmigung der Ausgabe, Vorlage des Einsatzberichts, gegebenenfalls Beschluss über einen Präventionsvertrag.
Eine Dringlichkeitseinberufung der Versammlung ist nur gerechtfertigt, wenn der Einsatz schwere Begleitarbeiten erfordert — Demontage von Fassadenelementen, Hebebühne mit Inanspruchnahme des öffentlichen Raums — oder wenn die Gemeinschaftsordnung eine Konsultationsschwelle vorsieht. In mehr als neun von zehn Fällen genügt der Weg über die Sicherungsmaßnahmen, und es ist der Weg, für den die Eigentümer im Nachhinein dankbar sind.
Wer zahlt: Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Mischfälle
Ist die Gefahr beseitigt, bleibt die Frage der Kostenzuordnung. Leitprinzip ist die Verankerung und die Ursache, nicht der Zugang.
War das Nest an der Unterseite der oberen Platte, an der Fassade, an einem Gesims oder in einem gemeinsamen Versorgungsschacht befestigt, fällt die Ausgabe unter die allgemeinen Gemeinschaftslasten und wird nach Miteigentumsanteilen umgelegt: Dass der Techniker durch das Wohnzimmer eines Eigentümers zum Balkon gelangt ist, spielt keine Rolle. Hatte sich das Nest in einem rein privaten Element entwickelt — zum Sondereigentum gehörender Markisenkasten, persönlicher Pflanzkübel, nachgerüsteter Terrassenunterstand —, kann die Rechnung dem betroffenen Eigentümer zugeordnet werden, wobei der Verwalter die Mittel wegen der Dringlichkeit vorgestreckt hat.
Mischfälle werden pragmatisch gelöst. Ein an der Fassade verankertes Nest, das durch offenkundig vernachlässigte private Instandhaltung begünstigt wurde, kann eine Aufteilung rechtfertigen. Umgekehrt darf ein Eigentümer, der das Nest unverzüglich gemeldet und den Zugang erleichtert hat, niemals benachteiligt werden: Das Signal an die Hausgemeinschaft wäre für künftige Meldungen verheerend.
Zwei Fehler sind unbedingt zu vermeiden. Erstens: den Einsatz von der vorherigen Klärung der Kostenfrage abhängig zu machen — die Wartezeit nützt allein der Kolonie. Zweitens: einen Eigentümer allein „machen zu lassen": Eine misslungene Neutralisierung mit Haushaltsinsektizid zerstreut die Kolonie über die Nachbarbalkone und macht aus einem lokalen Problem einen kollektiven Schadensfall. Die Gebäudeversicherung wiederum wird zu schätzen wissen, dass ein Unternehmen mit Certibiocide-Sachkundenachweis nach den Regeln der Technik tätig geworden ist.
Der Jahresvertrag für die Eigentümergemeinschaft: eingreifen ohne finanzielle Blockade
Der wirksamste Weg, die Debatte über die Kostenfrage aufzulösen, besteht darin, sie vor dem Auftreten des ersten Nests entschieden zu haben. Genau das leistet ein Jahresvertrag für das Schädlingsmanagement in der Eigentümergemeinschaft, der einmal in der Versammlung beschlossen und in den Wirtschaftsplan aufgenommen wird.
Konkret deckt ein solcher Vertrag die vorbeugende Inspektion der sensiblen Punkte im Frühjahr ab — die Zeit, in der die Gründerköniginnen ihre noch orangengroßen Primärnester anlegen —, eine definierte Zahl von Einsätzen an Hautflüglernestern während der Saison sowie Planungspriorität im Notfall. Für den Verwalter sind die Vorteile unmittelbar: keine finanziellen Entscheidungen mehr unter Druck, ein einziger Ansprechpartner, der das Gebäude, seine Dachzugänge und seine Versorgungsschächte bereits kennt, und kurze Reaktionszeiten, weil der vertragliche Rahmen schon steht.
Die Erfahrung der Gebäude, die wir ganzjährig betreuen, spricht für sich: Ein im April bei der Frühjahrsbegehung entdecktes Primärnest ist in wenigen Minuten neutralisiert, ohne erweiterten Sicherheitsbereich und ohne Nachtfenster. Dasselbe Nest, im August entdeckt, mobilisiert ein komplettes Team in Vollschutzanzügen. Vertraglich geregelte Prävention beseitigt das Risiko nicht, aber sie verwandelt sommerliche Notfälle in schlichte Routineposten.
So läuft der Einsatz ab: Methode, Teleskoplanze und Sicherheit
Die Neutralisierung eines Hornissennests an Fassade oder Balkon folgt einem präzisen Protokoll, dessen einzelne Schritte auf die Sicherheit der Bewohner ausgelegt sind.
Erkundung und Abstimmung mit dem Concierge
Alles beginnt mit einem Diagnosetermin: exakte Lage der Verankerung, Artbestimmung, Kartierung des Flugkorridors, Erfassung der Zugänge. Der Concierge des Hauses ist unser operatives Bindeglied: Er kennt die Gewohnheiten der Bewohner, verwahrt die Schlüssel zu Technikräumen und Dach und gibt die Anweisungen — geschlossene Fenster am betroffenen Strang, geräumte Balkone, Haustiere im Inneren — in den Stunden vor dem Einsatz weiter. Diese Abstimmung macht oft den Unterschied zwischen einem reibungslosen Einsatz und einer komplizierten Operation.
Die Teleskoplanze bis 20 Meter: behandeln ohne Gerüst
Unser Referenzgerät ist die Teleskoplanze, mit der sich ein biozides Pulver bis in 20 Meter Höhe — rund sechs Geschosse — vom Boden, von einem tiefer gelegenen Balkon oder vom Dach aus in das Herz des Nests injizieren lässt. Der Vorteil für eine Eigentümergemeinschaft ist entscheidend: kein Gerüst, keine Hebebühne, keine Genehmigung zur Nutzung des öffentlichen Raums, kein Betreten der Wohnungen in den Zwischengeschossen. Der Techniker erreicht die Unterseite einer Balkonplatte im fünften Obergeschoss vom Hof aus, injiziert das Biozid direkt in das Einflugloch des Nests, und die Kolonie ist binnen weniger Stunden neutralisiert, da auch die von der Nahrungssuche zurückkehrenden Arbeiterinnen kontaminiert werden.
Nachtfenster und Vollschutzanzug
Bei sehr aktiven Nestern oder Nestern direkt über Verkehrsflächen bevorzugen wir den Einsatz bei Einbruch der Dunkelheit oder in der Morgendämmerung: Die Kolonie ist im Nest versammelt, die Flugaktivität minimal, und die Bewohner sind bei geschlossenen Fenstern zu Hause. Der Techniker arbeitet im Hornissen-Vollschutzanzug — dickes Gewebe, Gesichtsschleier, verstärkte Handschuhe —, denn Vespa velutina kann durch gewöhnliche Kleidung hindurchstechen. Das Nest wird abgenommen und entsorgt, sobald die Kolonie inaktiv ist, in der Regel binnen 24 bis 48 Stunden, um jede Wiederbesiedlung zu verhindern und die Bewohner auch optisch zu beruhigen. Jeder Einsatz erfolgt unter unserem Certibiocide-Sachkundenachweis N°121134, mit Produkten, die für die Anwendung im bewohnten Umfeld zugelassen sind.
Dokumentation und Reporting: vom Versammlungsprotokoll bis zur Versicherung
Ein gelungener Einsatz endet nicht mit der Abnahme des Nests: Er muss belegbar sein. Für einen Verwalter erfüllt die dokumentarische Nachvollziehbarkeit drei Funktionen. Sie speist das Protokoll der nächsten Eigentümerversammlung, in der die im Notfall getätigte Ausgabe zu genehmigen ist. Sie ist das zentrale Beweisstück, falls ein Eigentümer die Kostenzuordnung anficht. Und sie sichert die Position des Gebäudes gegenüber seinem Versicherer ab, sollte vor, während oder nach der Operation ein Stich oder ein Schaden eintreten.
Unser Standard-Einsatzbericht umfasst: zeitgestempelte Fotos des Nests vor und nach der Behandlung, Artbestimmung, präzise Lage der Verankerung mit ausdrücklicher Angabe, ob sie gemeinschaftlich oder privat ist — ein Element, das Verwalter systematisch bei uns anfragen, weil es die Lastenverteilung objektiviert —, das eingesetzte Produkt mit seiner Zulassungsnummer, den eingerichteten Sicherheitsbereich und Präventionsempfehlungen für die folgende Saison. Das Dokument geht dem Verwalter binnen weniger Tage zu, in einem Format, das sich direkt dem Versammlungsprotokoll beifügen und an die Versicherung weiterleiten lässt. Unser Unternehmen ist im monegassischen Handelsregister unter der Nummer RCI 26S10394 eingetragen — ein Vermerk, der auf jedem Bericht und jeder Rechnung erscheint und ins Gewicht fällt, wenn die Akte von einem Versicherer oder dem Anwalt eines Eigentümers geprüft wird.
Belle-Époque-Häuser: Erfahrungen mit einer Architektur, die Hornissen anzieht
Die Belle-Époque-Häuser, die den Charakter von Monte-Carlo und La Condamine prägen, bieten aus Sicht einer Hornissenkolonie sämtliche Vorteile: tiefe Gesimse, Profile und Friese, die trockene Nischen bilden, steinerne Balkone auf Konsolen, deren Unterseite von der Wohnung aus unsichtbar ist, alte, nie geöffnete Markisenkästen und durchlaufende Versorgungsschächte, deren Kanäle temperierte Hohlräume bieten. Jede Saison finden wir dort Nester, die seit Wochen bestehen, ohne dass ein einziger Bewohner sie bemerkt hätte — entdeckt von einem Gärtner, einem Fensterputzer oder einem Dachdecker.
Aus diesen Einsätzen ergeben sich drei Lehren. Erstens: Die Früherkennung läuft über die regelmäßigen Dienstleister des Hauses — ein sensibilisierter Concierge und geschulte Wartungsfirmen melden Primärnester schon im Mai, wenn die Neutralisierung trivial ist. Zweitens: Die Teleskoplanze ist für diesen Baubestand besonders geeignet, denn sie erlaubt die Behandlung eines Gesimses auf der fünften Ebene, ohne empfindliche Profile zu berühren oder ein Gerüst an einer Fassade von historischem Wert aufzustellen. Drittens: Die Wiederbesiedlung ist ein reales Thema — ein günstiger Standort, dasselbe Gesims, derselbe Kasten, kann im Folgejahr von einer neuen Gründerin besiedelt werden. Daher lohnt es sich, nach der Abnahme des Nests die zugänglichen Hohlräume zu verschließen und den sensiblen Punkt in den Überwachungsplan des Gebäudes aufzunehmen.
Schnell handeln, fair entscheiden: das Fazit für den Verwalter
Vor einem Hornissennest am Balkon lautet die erfolgreiche Abfolge in fünf Punkten: die Art aus der Distanz bestimmen, den Bereich sofort sichern, binnen 72 Stunden einen Fachbetrieb im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen eingreifen lassen, die Verankerung des Nests dokumentieren, um die Kostenzuordnung zu objektivieren, und die Ausgabe in der nächsten Versammlung genehmigen lassen — verbunden mit dem Vorschlag eines jährlichen Präventionsvertrags, der eine Wiederholung desselben Episodes erspart.
Unser Team ist im gesamten Fürstentum und in den Nachbargemeinden im Einsatz, von der fotografischen Diagnose bis zur Abnahme des Nests, auch im Nachtfenster und bis in 20 Meter Höhe per Teleskoplanze. Verwalter und Verwaltungsbeiräte können ein kostenloses Angebot anfordern — für einen Einzeleinsatz oder einen Audit-Termin im Vorfeld eines Jahresvertrags: Die Antwort kommt binnen 24 Stunden, mit einem Einsatzfenster, das bereits beim ersten Austausch vorgeschlagen wird.
Häufig gestellte Fragen
- Wer zahlt die Beseitigung eines Hornissennests am Balkon einer Wohnanlage?
- Entscheidend ist der Verankerungspunkt des Nests, nicht der Zugang. Sitzt es an der Plattenunterseite, der Fassade, einem Gesims oder in einem Versorgungsschacht, fällt es unter die nach Anteilen umgelegten Gemeinschaftslasten. Hängt es an einem rein privaten Element — Markise der Einheit, Pflanzkübel, nachgerüstete Pergola —, kann es dem Eigentümer zugeordnet werden. Der Einsatzbericht hält fest, ob der Punkt gemeinschaftlich oder privat ist, und objektiviert so die Verteilung.
- Darf der Verwalter ein Hornissennest ohne Beschluss der Eigentümerversammlung beseitigen lassen?
- Ja. Die Beseitigung eines Nests, das Menschen gefährdet, ist eine dringliche Sicherungsmaßnahme und keine beschlusspflichtige Verbesserung. Der Verwalter beauftragt den Einsatz aus eigener Initiative, informiert den Beiratsvorsitzenden schriftlich und lässt die Ausgabe in der nächsten Versammlung genehmigen, wobei der Einsatzbericht dem Protokoll beigefügt wird. Auf eine Versammlung zu warten würde Risiko und Kosten vervielfachen.
- Wie unterscheidet man am Balkon eine Asiatische von einer Europäischen Hornisse?
- Die Asiatische Hornisse (*Vespa velutina*) ist dunkel, mit orangefarbenem Ring auf dem Hinterleib und gelben Beinen; sie nistet im vollen Licht unter Platten, Gesimsen und Markisenkästen und verteidigt ihr Nest im Schwarm. Die Europäische Hornisse (*Vespa crabro*), größer und rötlich-gelb, bevorzugt die Dunkelheit von Kästen, Dachböden und Schächten und ist weniger aggressiv. Die Bestimmung erfolgt per Teleobjektiv-Foto, niemals durch Annäherung an das Nest.
- Kann man ein Hornissennest am eigenen Balkon selbst beseitigen?
- Nein, und schon gar nicht ein Nest der Asiatischen Hornisse. Eine alarmierte Arbeiterin setzt ein Alarmpheromon frei, das binnen Sekunden einen kollektiven Angriff auslöst — mit dem Risiko mehrfacher Stiche und eines anaphylaktischen Schocks. Haushaltsinsektizid zerstreut die Kolonie zudem über die Nachbarbalkone. Die Neutralisierung erfordert einen Vollschutzanzug, ein professionelles, ins Nestinnere injiziertes Biozid und einen gesicherten Einsatzrahmen.
- Wie wird ein unzugängliches Hornissennest hoch an einer Fassade behandelt?
- Mit der Teleskoplanze lässt sich ein biozides Pulver bis in 20 Meter Höhe — etwa sechs Geschosse — vom Boden, einem tieferen Balkon oder dem Dach aus direkt ins Nest injizieren. Kein Gerüst, keine Hebebühne, keine Nutzung des öffentlichen Raums, kein Durchgang durch die Zwischenwohnungen. Der Einsatz wird bevorzugt bei Einbruch der Dunkelheit oder im Morgengrauen geplant, wenn die Kolonie im Nest versammelt ist; das inaktive Nest wird anschließend abgenommen.
- Welche Unterlagen erhält der Verwalter nach der Beseitigung des Nests?
- Einen vollständigen Einsatzbericht: zeitgestempelte Fotos vor und nach der Behandlung, die bestimmte Art, die Lage der Verankerung mit Angabe, ob sie gemeinschaftlich oder privat ist, das verwendete Produkt mit Zulassungsnummer, den eingerichteten Sicherheitsbereich und Präventionsempfehlungen. Der unter dem Certibiocide-Nachweis N°121134 erstellte Bericht lässt sich direkt dem Versammlungsprotokoll beifügen und an den Gebäudeversicherer weiterleiten.

