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MonacoPest Solutions

Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wählen Sie unten Ihre Situation — vier Vorlagen decken Privat- und Geschäftskunden, Einzelleistungen und Jahresverträge unter monegassischer oder französischer Rechtsprechung ab.

Wählen Sie Ihre Situation

Kundenart
Leistungsart
Gerichtsstand

Diese AGB werden regelmäßig aktualisiert; die für einen Vertrag geltende Fassung ist diejenige, die zum Zeitpunkt der Angebotsunterzeichnung in Kraft ist.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Schädlingsbekämpfungsleistungen (Rattenbekämpfung, Insektenbekämpfung, Desinfektion, Taubenabwehr, Holzschutzbehandlung, Dachreinigung, Monitoring und Beratung), die die Monaco Pest Solutions SARL („MPS“) dem Kunden anbietet. Jede Auftragserteilung setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden AGB voraus, die Vorrang vor jedem früheren oder abweichenden Dokument des Kunden haben.

1. Identifikation des Dienstleisters

Monaco Pest Solutions SARL, SARL monegassischen Rechts, Firmensitz im Fürstentum Monaco (29 Boulevard Rainier III, 98000 Monaco). Eingetragen im Handelsregister (RCI) unter Nr. 26S10394. Innergemeinschaftliche USt-IdNr. : FR13000196005. Certibiocide Nr. 121134, gültig bis 04/03/2031. Gültige Berufshaftpflichtversicherung.
E-Mail : contact@monacopestsolutions.mc Tel. : +377 37 70 70 02 Website : www.monacopestsolutions.mc.

2. Vertragsgegenstand

Die vorliegenden AGB haben zum Gegenstand, die Bedingungen festzulegen, unter denen MPS für den Kunden sämtliche Leistungen der Schädlingsbekämpfung, der Beratung, des HACCP-Audits, der Einrichtung von Monitoring-Systemen, der Erstellung behördlich vorgeschriebener Berichte sowie alle damit verbundenen Leistungen erbringt.

3. Kostenvoranschlag und Auftragserteilung

Jede Leistung ist Gegenstand eines detaillierten, kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlags, der vorbehaltlich anderslautender Angaben 30 Tage gültig ist. Der Auftrag wird mit der Unterzeichnung des Kostenvoranschlags (handschriftlich oder elektronisch gemäß den geltenden Standards) oder mit der Zahlung einer Anzahlung verbindlich.

4. Preise

Die im Kostenvoranschlag ausgewiesenen Preise sind in Euro angegeben. Die vollständige Aufstellung, einschließlich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Steuern und Gebühren, ist auf dem unterzeichneten Kostenvoranschlag und auf der Rechnung ausgewiesen.

5. Zahlungsbedingungen (Privatkunden)

Rechnungen sind bei Erhalt zahlbar. Akzeptierte Zahlungsmittel: (i) SEPA-Überweisung, (ii) Zahlungskarte (gesicherte Zahlung über Core by Carlo), (iii) Apple Pay über die Carlo-Anwendung, (iv) Bankscheck, (v) Barzahlung (innerhalb der geltenden gesetzlichen Obergrenze). Bei Zahlungsverzug schuldet der Privatkunde Zinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Zinssatzes, nachdem eine Mahnung fünfzehn (15) Tage lang erfolglos geblieben ist.

6. Erbringung der Leistungen

MPS erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt und Professionalität, die von einem fachkundigen Dienstleister zu erwarten sind, unter strikter Einhaltung der Biozidvorschriften (zugelassene Biozidprodukte, vorschriftsmäßige Kennzeichnung, vom Hersteller empfohlene Dosierungen, Einhaltung der Wiederbetretungsfristen). Die Einsätze werden von Technikern durchgeführt, die Inhaber eines gültigen Certibiocide-Zertifikats sind.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich: (i) MPS über jede zwischen zwei Serviceeinsätzen festgestellte Auffälligkeit zu informieren, (ii) die installierten Vorrichtungen weder zu versetzen noch zu manipulieren, (iii) die Anwesenheit von Kindern, Haustieren oder schutzbedürftigen Personen zu melden, (iv) die nach der Behandlung angegebenen Wiederbetretungsfristen strikt einzuhalten, (v) die ausgehändigten Unterlagen aufzubewahren (Sicherheitsdatenblätter, Biozidregister, Einsatzberichte), (vi) den Zugang zum Objekt zu den vereinbarten Terminen zu gewährleisten.

8. Verstärkte Bemühensverpflichtung

Die Leistungen der Schädlingsbekämpfung unterliegen einer verstärkten Bemühensverpflichtung. MPS setzt sämtliche Protokolle, zugelassenen Produkte, Vorrichtungen und fachlichen Kompetenzen ein, die für die Wirksamkeit des Einsatzes erforderlich sind, ohne jedoch einen absoluten Erfolg garantieren zu können, da hierauf äußere Faktoren einwirken (Mobilität der Arten, Standortbedingungen, Verhalten des Kunden, Neubefall von außen).

9. Haftung

Die Vertragshaftung von MPS ist auf unmittelbare Sach- und Vermögensschäden beschränkt, die auf einem nachgewiesenen Verschulden beruhen, und ist der Höhe nach auf den Gesamtbetrag begrenzt, den der Kunde in den letzten zwölf (12) Monaten gezahlt hat. MPS haftet nicht für mittelbare Schäden (Betriebsausfälle, Rufschädigung, entgangene Chancen usw.). Diese Beschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Personenschäden.

10. Widerrufsrecht (Privatkunden — nur Frankreich)

**Nur in Frankreich anwendbar.** Monegassische Privatkunden schließen den Vertrag auf dem Gebiet Monacos: Das französische Widerrufsrecht findet keine Anwendung, und das monegassische Recht sieht keine gleichwertige Frist vor. Der Vertrag ist mit der Unterzeichnung des Kostenvoranschlags verbindlich.

11. Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, die auf einen Fall höherer Gewalt im Sinne des Artikels 1218 des Zivilgesetzbuchs (des französischen oder des monegassischen Äquivalents) zurückzuführen ist, insbesondere: Naturkatastrophe, Epidemie, schwerwiegendes Gesundheitsereignis, Generalstreik, Blockade des Fürstentums (Großer Preis von Monaco, internationale Gipfeltreffen), Sperrung des Zugangs zu den Häfen, behördliche Entscheidung, Cyberangriff, der die Systeme des Dienstleisters lahmlegt. Die verhinderte Partei informiert die andere unverzüglich. Die Ausführungsfristen verlängern sich automatisch um die Dauer der Verhinderung.

12. Unterauftragsvergabe

MPS behält sich das Recht vor, unter ihrer alleinigen Verantwortung einen qualifizierten Unterauftragnehmer, der Inhaber der erforderlichen Zertifizierungen (insbesondere Certibiocide) ist, mit der Ausführung der gesamten Leistung oder eines Teils davon zu betrauen. MPS bleibt gegenüber dem Kunden allein für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich. Der Kunde wird hierüber auf einfache Anfrage informiert.

13. Schutz personenbezogener Daten

MPS verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden unter Einhaltung des monegassischen Gesetzes Nr. 1.565 vom 03/12/2024 über den Schutz personenbezogener Daten und, für in der Europäischen Union ansässige Personen, der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). Die Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Vertragserfüllung, der Rechnungsstellung, der Qualitätssicherung und der Einhaltung behördlicher Vorschriften (verpflichtendes Biozidregister) verwendet. Sie werden bei Anfragen, die nicht zu einem Vertrag führen, zwölf (12) Monate und bei Vertragsdaten zehn (10) Jahre aufbewahrt (buchhalterische Pflichten und Pflichten zur Rückverfolgbarkeit von Bioziden). Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit, auszuüben per E-Mail an contact@monacopestsolutions.mc. Beschwerden können bei der APDP Monaco (apdp.mc) oder, für in der EU ansässige Personen, bei der CNIL (cnil.fr) eingereicht werden.

14. Vertraulichkeit

Jede Partei verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangten Informationen während der gesamten Vertragslaufzeit und fünf (5) Jahre nach dessen Beendigung zu wahren. MPS praktiziert für ihre anspruchsvolle Klientel standardmäßig eine diskrete Kommunikationsweise (auf Wunsch Fahrzeuge ohne Beschriftung, neutrale Arbeitskleidung, Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) auf einfache Anfrage erhältlich).

15. Vertragslaufzeit

Die Einzelleistung begründet weder eine Vertragslaufzeit noch eine stillschweigende Verlängerung. Sie gilt mit Abschluss des Einsatzes und der Übergabe des Einsatzberichts an den Kunden als erbracht.

16. Änderung der AGB

MPS behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB für künftige Leistungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden auf der Website www.monacopestsolutions.mc veröffentlicht. Bei einem laufenden Jahresvertrag wird dem Kunden jede wesentliche Änderung mindestens drei (3) Monate vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt; der Kunde kann den Vertrag daraufhin innerhalb von dreißig (30) Tagen ab der Mitteilung kostenfrei kündigen. Für einen unterzeichneten Kostenvoranschlag gilt die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft befindliche Fassung.

17. Geistiges Eigentum

Die von MPS erstellten Dokumente (Protokolle, Berichte, Fallen- und Monitoringpläne, Fotografien, Methodiken, Software, Kundenportal, Website-Inhalte) bleiben ausschließliches Eigentum von MPS. Der Kunde erhält ein persönliches, auf seinen internen Bedarf beschränktes Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. Jede Vervielfältigung, Verbreitung oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung untersagt.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegenden AGB unterliegen monegassischem Recht. Für sämtliche Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Fürstentums Monaco zuständig. Die Parteien verpflichten sich, zunächst eine gütliche Beilegung anzustreben, insbesondere durch eine schriftliche Beschwerde an contact@monacopestsolutions.mc.